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Aus Rechtsprechung und Verwaltungspraxis

Verglaste Öffnungen in Bestandsbauten stehen bei einer Sanierung oftmals im Spannungsfeld zwischen Energieeinsparverordnung, Bauordnungsrecht und Mietrecht. Nicht immer wird beim Austausch der Fenster oder dem Dämmen der Fassade bedacht, dass durch verkleinerte Fensterflügel, breitere Rahmen oder aufgeklebte Leibungsdämmplatten unbemerkt die Belichtungsfläche über das erlaubte Maß reduziert werden kann.

Quelle: greenbuilding

Autor(en):  Werner DorßEvelyn Elstner

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